ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG (EULA)
BITTE LESEN SIE DIESEN ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG („EULA“ ODER „VERTRAG“) SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE KURMI SOFTWARE UND DOKUMENTATION („SOFTWAREPRODUKT(E)“) HERUNTERLADEN, DARAUF ZUGREIFEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN.
DURCH DAS HERUNTERLADEN, DEN ZUGRIFF, DIE INSTALLATION ODER DIE NUTZUNG DER KURMI SOFTWARE UND DER DOKUMENTATION ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER EULA EINVERSTANDEN. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER EULA NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, AUFRUFEN ODER VERWENDEN. DIESE EULA ENTHÄLT HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE FÜR
GARANTIEN UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN SOWIE AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL. DIE NACHSTEHENDEN BESTIMMUNGEN BILDEN DIE WESENTLICHE GRUNDLAGE UNSERER VEREINBARUNG.
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen (a) KUNDE (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Einrichtung) und (b) Kurmi-Software („KURMI“), die Ihre Nutzung eines von KURMI installierten oder zur Verfügung gestellten Softwareprodukts regelt. Der Begriff „Softwareprodukt“ bezeichnet die KURMI-Computersoftware und kann zugehörige Medien, gedruckte Materialien oder elektronische Dokumentationen umfassen.
1. Erteilung der Lizenz
Vorbehaltlich der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen gewährt KURMI dem KUNDEN ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und widerrufliches Recht und eine Lizenz zur Installation und Nutzung einer Objektcodeversion des Softwareprodukts in Übereinstimmung mit der zugehörigen Dokumentation ausschließlich für seine eigenen internen Geschäftsabläufe. KURMI behält sich alle Rechte an dem Softwareprodukt vor, die dem KUNDEN nicht ausdrücklich im Rahmen dieses
Vereinbarung.
Außer im Falle einer bestimmten Konfiguration für mehrere Server ist diese Lizenz für die Verwendung auf einem einzigen bestimmten Server bestimmt, auf dem das Softwareprodukt installiert ist. Dieser in der Implementierungsphase identifizierte Server wird in der Datenbank von KURMI registriert, und nur dieser Server darf für die Verwaltung der Implementierung des Softwareprodukts und der Datenbank verwendet werden. Der KUNDE ist verpflichtet, jede Änderung des Servers vorher schriftlich mitzuteilen, wobei der Empfang von KURMI bestätigt werden muss. Diese Lizenz ist persönlich. Zu jedem Zeitpunkt gibt es nur einen Lizenznehmer, der auch der einzige Inhaber der Kopie des Objektcodes ist, die gemäß diesem Vertrag weitergegeben wird, sowie aller nachfolgenden Kopien, die unter den nachstehenden Bedingungen angefertigt werden.
Dem KUNDEN ist es gestattet, zwei Kopien des Softwareprodukts und seiner Dokumentation als Sicherungskopien, zur Durchführung von Tests oder zu Archivierungszwecken zu erstellen. Der Urheberrechtsvermerk muss auf jeder Kopie und jeder gespeicherten Kopie so wiedergegeben werden, dass der KUNDE in der Lage ist, seine Existenz gemäß den Bestimmungen des
dieses Abkommens.
Alle Kopien des Softwareprodukts, in welcher Form auch immer, sind das exklusive geistige Eigentum von KURMI.
Der Quellcode des Softwareprodukts wird bei einer französischen Treuhandstelle namens l’Agence Pour la Protection des Programmes (APP) hinterlegt. Der KUNDE kann im Falle einer einvernehmlichen oder gerichtlichen Auflösung von KURMI auf den Quellcode zugreifen, ohne dass ein Dritter die Verpflichtungen von KURMI in Bezug auf die Nutzung von
das Softwareprodukt. In diesem Fall erhält der KUNDE Zugang zum Quellcode ausschließlich für die oben genannten Zwecke, die in seinem Antrag an die Agence pour la Protection des Programmes aufgeführt sind. Die Schlichtungsstelle wird gemäß ihrer Geschäftsordnung angerufen, um beide Seiten zu prüfen, ob die Forderung berechtigt ist. Die APP wird nur
die betreffenden Teile des Softwareprodukts an den KUNDEN weitergeben. Der KUNDE, der vorübergehend im Besitz der Quellcodes des Softwareprodukts ist, stellt sicher, dass deren Verwendung ausschließlich den in seinem Antrag definierten Bedürfnissen vorbehalten ist und behandelt den Quellcode als vertrauliches Dokument.
Das Softwareprodukt wird dem KUNDEN von KURMI lizenziert und nicht verkauft. KURMI und seine Lieferanten besitzen alle Rechte, Titel und Interessen an dem Softwareprodukt und behalten sich alle Rechte vor, die dem KUNDEN in diesem EULA nicht ausdrücklich gewährt werden. Der KUNDE verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was diese Rechte beeinträchtigen könnte.
2. Aktualisierungen
Um ein als Upgrade gekennzeichnetes Softwareprodukt zu verwenden, muss der KUNDE zunächst für das ursprüngliche Softwareprodukt lizenziert sein, das von KURMI als upgradefähig gekennzeichnet wurde. Nach dem Upgrade darf der KUNDE das ursprüngliche Softwareprodukt, das die Grundlage für seine Upgrade-Berechtigung bildete, nicht mehr verwenden.
3. Zusätzliche Software
Diese EULA gilt für Updates oder Ergänzungen des ursprünglichen Softwareprodukts, die von KURMI bereitgestellt werden, es sei denn, KURMI stellt zusammen mit dem Update oder der Ergänzung andere Bedingungen zur Verfügung, die im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser EULA Vorrang haben.
4. Lizenzbeschränkungen
Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, dass nur diejenige Anzahl von Personen („Endbenutzer“) auf die Software zugreifen und diese nutzen darf, für die er die erforderlichen Lizenzen in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und der entsprechenden Bestellung erworben hat. Der KUNDE erklärt sich hiermit einverstanden, dass er für die Handlungen aller Endbenutzer haftet und dafür verantwortlich ist, dass jeder Endbenutzer die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen einhält. Sofern nicht ausdrücklich durch diesen EULA gestattet, darf der KUNDE nicht:
(i) das Softwareprodukt zu übersetzen, zu modifizieren oder dies einem Dritten zu gestatten;
(ii) eine in das Softwareprodukt integrierte Sicherheitsmaßnahme unwirksam zu machen oder zu versuchen, sie unwirksam zu machen;
(iii) ein Softwareprodukt zu vermieten, zu verleihen, weiterzuverkaufen, unterzulizenzieren oder anderweitig zu vertreiben;
(iv) ein Softwareprodukt zu verwenden, um einen Application Service Provider (ASP), ein Servicebüro oder ein Marketing zu betreiben,
Schulungen, Outsourcing-Dienste oder Beratungsdienste oder andere kommerzielle Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Softwareprodukten;
(v) ein Softwareprodukt zu verwenden, um ein Produkt zu entwickeln, das mit einem der Softwareprodukte im Wettbewerb steht;
(vi) Dritten den Zugriff auf die Softwareprodukte oder deren Nutzung zu gestatten, sofern dies nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet ist;
(vii) zu versuchen, den Quellcode des Softwareprodukts zu erstellen, abzuleiten, zu erhalten oder ein Quellcode-Äquivalent oder ein Derivat des Softwareprodukts zu erstellen oder einen Dritten dazu zu veranlassen oder zu gestatten, dies zu tun;
Mit Zustimmung des Herausgebers ist der KUNDE berechtigt, die Verwaltung des Softwareprodukts an einen Dritten zu delegieren.
Der KUNDE ist verpflichtet, KURMI zu benachrichtigen, wenn er von einem unbefugten Zugriff oder einer unbefugten Nutzung eines Softwareprodukts durch Dritte erfährt.
5. Eigene Rechte
Alle Rechte am geistigen Eigentum des Softwareprodukts und der Benutzerdokumentation sind Eigentum von KURMI oder seinen Lieferanten und sind gesetzlich geschützt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Urheberrecht, das Geschäftsgeheimnis und das Markenrecht der Republik Frankreich sowie andere anwendbare Gesetze und internationale Vertragsbestimmungen. Die Struktur, Organisation und der Code des Softwareprodukts sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von KURMI und seinen Lieferanten. Der KUNDE darf keine Produktkennzeichnungen, Urheberrechtsvermerke oder Eigentumsbeschränkungen von dem Softwareprodukt entfernen.
6. Open-Source-Lizenzierung, Materialien von Dritten
Das Softwareprodukt kann mit Open-Source-Software geliefert werden. Die Nutzung solcher Open-Source-Software durch den KUNDEN muss in Übereinstimmung mit den Bedingungen der jeweiligen Open-Source-Lizenz erfolgen. Sofern in der/den anwendbaren Open-Source-Lizenz(en) nichts anderes festgelegt ist, wird die mit den Diensten bereitgestellte Open-Source-Software im Ist-Zustand und ohne Zusicherung oder Gewährleistung jeglicher Art bereitgestellt. KURMI hält den KUNDEN nicht schadlos, wenn behauptet wird, dass die Open-Source-Software das geistige Eigentum Dritter verletzt, und haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nutzung der Open-Source-Software ergeben.
Das Softwareprodukt kann auch Komponenten enthalten, die von Dritten lizenziert wurden („Materialien Dritter“). Der KUNDE ist einverstanden: (a) die Materialien Dritter ausschließlich mit dem Softwareprodukt und in der von KURMI bereitgestellten Form zu verwenden; und (b) die Materialien Dritter nicht zu verändern oder zu versuchen, direkten Zugang zu ihnen zu erhalten. Der KUNDE erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der/die Eigentümer der Materialien Dritter alle Eigentums- und geistigen Eigentumsrechte daran behalten.
7. Einschränkung des Reverse Engineering
Der KUNDE ist nicht berechtigt, das Softwareprodukt zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, es sei denn, das Recht dazu ist nach geltendem Recht vorgeschrieben. Nichts, was hierin enthalten ist, darf ausdrücklich oder stillschweigend so ausgelegt werden, dass dem KUNDEN andere Rechte, Lizenzen oder Titel übertragen werden als die, die
ausdrücklich im Rahmen dieser EULA gewährt. Das unbefugte Kopieren des Softwareprodukts oder die Nichteinhaltung der oben genannten Beschränkungen führt zur automatischen Beendigung dieser Vereinbarung und stellt einen sofortigen, nicht wiedergutzumachenden Schaden für KURMI dar, für den eine Geldentschädigung möglicherweise keine angemessene Abhilfe darstellt.
ein angemessener Rechtsbehelf für eine solche Verletzung sein wird.
8. Begriff
Dieser EULA ist gültig, solange er nicht gekündigt wird.
Unbeschadet des Vorstehenden kann die Lizenz von KURMI durch schriftliche Mitteilung gekündigt werden, wenn (a) die weitere Nutzung oder der Besitz des Softwareprodukts durch den KUNDEN die Rechte von KURMI oder eines Dritten verletzt; oder (b) Der KUNDE begeht einen wesentlichen oder anhaltenden Verstoß gegen diesen EULA, den er nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung durch KURMI behebt (sofern dies möglich ist).
Ohne seine anderen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, kann KURMI diesen EULA mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an den KUNDEN kündigen, wenn falsche oder irreführende Informationen in Bezug auf die Endbenutzer angegeben werden. Bei Beendigung dieser EULA aus irgendeinem Grund: (a) erlöschen alle dem KUNDEN im Rahmen dieser EULA gewährten Rechte; (b) muss der KUNDE alle durch diesen EULA genehmigten Aktivitäten einstellen; (c) Der KUNDE ist verpflichtet, KURMI unverzüglich alle Beträge zu zahlen, die er KURMI gemäß diesem EULA schuldet; (d) muss der KUNDE das Softwareprodukt unverzüglich von allen in seinem Besitz befindlichen Computern löschen oder entfernen und nach Wahl von KURMI alle Kopien des Softwareprodukts sowie alle Materialien und Dokumentationen von KURMI unverzüglich vernichten oder an KURMI zurückgeben und im Falle der Vernichtung KURMI gegenüber bestätigen, dass der KUNDE dies getan hat; (e) die zum Zeitpunkt des Ablaufs oder der Beendigung bestehenden Rechte, Rechtsbehelfe, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten der Parteien bleiben unberührt, einschließlich des Rechts, Schadenersatz für Verstöße gegen diese EULA zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Beendigung oder davor bestanden.
oder Verfall. Klauseln, die ausdrücklich oder stillschweigend nach der Kündigung wirksam sind, bleiben in vollem Umfang in Kraft.
9. Zustimmung zur Verwendung der Daten
Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, dass KURMI und seine Tochtergesellschaften oder Lieferanten technische Informationen, die der KUNDE im Zusammenhang mit Supportleistungen für das Softwareprodukt zur Verfügung stellt, verwenden dürfen. KURMI und seine Lieferanten verpflichten sich, diese Informationen nicht in einer Form zu verwenden, die natürliche Personen persönlich identifiziert, es sei denn, dies ist für die Erbringung dieser Dienstleistungen erforderlich. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten wie folgt verarbeitet.
9.1
Im Rahmen dieses Artikels haben die folgenden Begriffe in Großbuchstaben sowohl im Singular als auch im Plural die nachstehend angegebene Bedeutung:
„Anwendbare Datenschutzverordnung“ bezieht sich auf (i) die EU-Richtlinie 95/46 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (EU-Datenschutzrichtlinie);
(ii) die Europäische Verordnung 2016/679 über die Verarbeitung personenbezogener Daten (GDPR); und (iii) alle während der Laufzeit des Abkommens geltenden Vorschriften oder Erlasse in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten.
„Datenverantwortlicher“ ist der KUNDE, der die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmt.
„Datenverarbeiter“ bedeutet KURMI, der im Auftrag eines für die Datenverarbeitung Verantwortlichen handelt.
„Personenbezogene Daten“ beziehen sich auf alle Informationen, die sich auf eine betroffene Person beziehen.
„Betroffene Person“ ist eine bestimmbare natürliche Person, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind.
natürliche Person.
„Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ bezieht sich auf eine Verletzung der Sicherheit, die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust, zur Änderung, zur unbefugten Offenlegung oder zum Zugriff auf übermittelte, gespeicherte oder anderweitig verarbeitete personenbezogene Daten führt.
„Übermittlung personenbezogener Daten“ bedeutet die Verarbeitung, die materielle Übermittlung oder den Fernzugriff auf personenbezogene Daten durch, von oder an Dritte, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ansässig sind.
9.2
Zur Erfüllung des Vertrages kann es erforderlich sein, dass KURMI personenbezogene Daten des KUNDEN, der Kunden des KUNDEN oder der Mitarbeiter des KUNDEN oder der Kunden des KUNDEN verarbeitet. KURMI und der KUNDE verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, die für die
Erfüllung des Abkommens.
Der KUNDE handelt als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher.
KURMI, der als Datenverarbeiter agiert, muss:
- Persönliche Daten im Namen des KUNDEN in dem Umfang und auf die Art und Weise zu verarbeiten, wie es für die Zwecke des Vertrags erforderlich ist;
- die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des für die Verarbeitung Verantwortlichen zu verarbeiten, auch im Hinblick auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, es sei denn, der für die Verarbeitung Verantwortliche ist nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats dazu verpflichtet. In einem solchen Fall unterrichtet der Auftragsverarbeiter den für die Verarbeitung Verantwortlichen vor der Verarbeitung über diese rechtliche Anforderung, es sei denn, das betreffende Gesetz verbietet eine solche Unterrichtung aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses;
- Sicherstellen, dass die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegen;
- Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Maß an Sicherheit zu gewährleisten;
- die Beauftragung eines anderen Auftragsverarbeiters ohne vorherige ausdrückliche oder allgemeine schriftliche Genehmigung des für die Verarbeitung Verantwortlichen zu unterlassen. Bei der Beauftragung eines anderen Auftragsverarbeiters stellt KURMI sicher, dass diesem anderen Auftragsverarbeiter vertraglich oder durch einen anderen Rechtsakt dieselben Datenschutzverpflichtungen auferlegt werden, wie sie in dieser Vereinbarung festgelegt sind, und bietet insbesondere ausreichende Garantien für die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, so dass die Verarbeitung den Anforderungen der geltenden Datenschutzverordnung entspricht, wobei KURMI gegenüber dem für die Verarbeitung Verantwortlichen in vollem Umfang für die Erfüllung der Verpflichtungen dieses anderen Auftragsverarbeiters haftet, wenn dieser seinen Datenschutzverpflichtungen nicht nachkommt;
- unterstützt den für die Verarbeitung Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, soweit dies möglich ist, bei der Erfüllung der Verpflichtung des für die Verarbeitung Verantwortlichen, auf Anfragen zur Ausübung der Rechte der betroffenen Person zu antworten;
- Unterstützung des für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Einhaltung seiner Verpflichtungen gemäß den Artikeln 32 bis 36 der DSGVO unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Auftragsverarbeiter zur Verfügung stehenden Informationen;
- nach Wahl des für die Verarbeitung Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten nach Beendigung der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung zu löschen oder an den für die Verarbeitung Verantwortlichen zurückzugeben und vorhandene Kopien zu löschen, es sei denn, das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten schreibt die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten vor;
- dem für die Verarbeitung Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der in diesem Artikel festgelegten Verpflichtungen nachzuweisen.
10. Ausschluss von Garantien
KURMI garantiert dem KUNDEN, dass das Softwareprodukt mit den in der Dokumentation beschriebenen Eigenschaften übereinstimmt.
KURMI garantiert NICHT, dass die im Softwareprodukt enthaltenen Funktionen Ihren Anforderungen entsprechen oder dass der Betrieb des Softwareprodukts ununterbrochen oder fehlerfrei ist. Computersoftware ist von Natur aus fehleranfällig und kann mit anderer Computersoftware und -hardware inkompatibel sein. Der KUNDE darf das Softwareprodukt nicht für Anwendungen verwenden, bei denen ein Versagen zu erheblichen Schäden an Personen oder materiellen oder immateriellen Gütern führen könnte.
IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG STELLEN KURMI UND SEINE LIEFERANTEN DAS SOFTWAREPRODUKT „WIE ES IST“ ZUR VERFÜGUNG UND LEHNEN HIERMIT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DES RECHTSANSPRUCHS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, PFLICHTEN ODER BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DES FEHLENS VON VIREN IN BEZUG AUF DAS SOFTWAREPRODUKT. NO ORAL ODER SCHRIFTLICHE INFORMATIONEN ODER RATSCHLÄGE VON KURMI ODER EINEM AUTORISIERTEN VERTRETER BEGRÜNDEN KEINE GARANTIE. IN KEINEM FALL GIBT KURMI EINE GARANTIE ODER ZUSICHERUNGEN MIT IN BEZUG AUF HARDWARE ODER SOFTWARE VON DRITTANBIETERN, MIT DENEN DAS KURMI PRODUKT VERWENDET WERDEN SOLL, UND KURMI LEHNT JEGLICHE HAFTUNG IN BEZUG AUF DEREN FEHLER AB.
11. Begrenzung der Haftung
Ungeachtet aller Schäden, die dem KUNDEN entstehen könnten, ist die gesamte Haftung von KURMI und seinen Lieferanten gemäß den Bestimmungen dieser EULA und Ihr ausschließlicher Rechtsbehelf für alle vorgenannten Punkte auf den Betrag beschränkt, den der KUNDE in den zwölf (12) Monaten vor dem Ereignis, das den Anspruch begründet, tatsächlich für das KURMI-Softwareprodukt bezahlt hat. KURMI oder seine Lieferanten haften in keinem Fall für besondere, zufällige, indirekte oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden durch entgangenen Gewinn, Verlust von Daten oder anderen Informationen, Geschäftsunterbrechung, Personenschäden, für den Verlust der Privatsphäre, die sich aus der Verwendung oder der Unfähigkeit zur Verwendung des Softwareprodukts ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, oder anderweitig in Verbindung mit einer Bestimmung dieser EULA), selbst wenn KURMI oder ein Lieferant auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde und selbst wenn das Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck verfehlt.
12. IP-Entschädigung
KURMI verpflichtet sich, den KUNDEN gegen alle Ansprüche Dritter zu verteidigen und ihm die Kosten und/oder Schäden und Zinsen zu ersetzen, die aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung entstehen, wenn es sich (1) um eine Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts handelt; (2) das Softwareprodukt in der dem KUNDEN zur Verfügung gestellten Form betrifft; (3) der KUNDE KURMI unverzüglich schriftlich benachrichtigt: (1) es sich um die Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums handelt; (2) es sich um das Softwareprodukt in der dem KUNDEN zur Verfügung gestellten Form handelt; (3) der KUNDE KURMI unverzüglich schriftlich benachrichtigt und KURMI mit der ausschließlichen Verteidigung und den Verhandlungen im Hinblick auf einen Vergleich oder eine Kompromisslösung mit dem Dritten betraut und (4) der KUNDE KURMI jede für die Anfechtung der Forderung erforderliche Unterstützung gewährt.
Wenn die von einem Dritten wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemachten Ansprüche erfolgreich sind, akzeptiert der KUNDE, dass KURMI auf eigene Kosten tätig werden kann, (i) das Softwareprodukt oder Teile des Softwareprodukts ändern oder ersetzen, je nachdem, welche Lösung vorteilhafter ist, oder (ii) dem KUNDEN das Recht zu verschaffen, das Softwareprodukt weiter zu nutzen. Wenn keine der beiden Möglichkeiten nach Ansicht von KURMI akzeptabel ist, sollte der KUNDE auf Verlangen von KURMI das Softwareprodukt an KURMI zurückgeben, das die Kosten für die Lizenz erstattet. Die oben genannten Verpflichtungen stellen die gesamten Verpflichtungen von KURMI gegenüber dem KUNDEN in Bezug auf solche Ansprüche dar und gelten nicht für Gerichtsverfahren, die auf der Verletzung oder angeblichen Verletzung von Patenten oder Urheberrechten beruhen, die sich aus der kombinierten Verwendung des Softwareprodukts und seiner Dokumentation ganz oder teilweise mit Elementen ergeben, die nicht von KURMI bereitgestellt wurden.
13. Verstöße gegen die Ausfuhrgesetze
Der KUNDE ist verpflichtet, alle anwendbaren Exportgesetze und -vorschriften („Exportgesetze“) einzuhalten, um sicherzustellen, dass das Softwareprodukt nicht (1) direkt oder indirekt unter Verletzung von Exportgesetzen exportiert oder (2) für einen durch Exportgesetze verbotenen Zweck verwendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verbreitung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen.
14. Nutzungsüberprüfung, Piraterie und unsere Datenschutzpolitik
KURMI kann Ihre Softwarenutzung zu Zwecken der Pirateriebekämpfung, zur Überprüfung einer gültigen Registrierung und zur Bewertung Ihrer Nutzung des Softwareprodukts überprüfen. Falls eine solche Prüfung aufgrund der Sicherheitsrichtlinien des KUNDEN nicht durchgeführt werden kann, muss der KUNDE einen Screenshot der Seite anfertigen, die die Nutzung des Softwareprodukts durch den KUNDEN zeigt.
Diese Audits können einmal pro Jahr stattfinden und werden von KURMI finanziert, es sei denn, sie ergeben, dass der KUNDE seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachgekommen ist. In diesem Fall ist der KUNDE nicht nur zur sofortigen Zahlung der geschuldeten Lizenzen verpflichtet, sondern auch zur Erstattung der gesamten gerechtfertigten Kosten, die KURMI durch die Durchführung dieser Audits entstanden sind, wobei sich KURMI die Möglichkeit vorbehält, sich auf die Bestimmungen über die Nichterfüllung einer wesentlichen Vertragspflicht zu berufen.
15. Abtretung oder Übertragung
Keine der Parteien darf diese Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei abtreten oder übertragen. Diese Zustimmung, die nicht ohne triftigen Grund zurückgehalten werden darf, kann von der vorherigen Erfüllung einer bestimmten Verpflichtung oder von der Leistung rechtmäßiger Garantien abhängen.
16. Anwendbares Recht
Dieser EULA unterliegt den Gesetzen der Republik Frankreich unter Ausschluss der Bestimmungen des Kollisionsrechts, und der KUNDE erkennt die Zuständigkeit der Gerichte von Paris für alle Verfahren an, die sich aus diesem EULA ergeben.
17. Gesamte Vereinbarung
Diese EULA (einschließlich aller Zusätze oder Änderungen zu dieser EULA, die dem Softwareprodukt von KURMI beigefügt sind) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem KUNDEN und KURMI in Bezug auf das Softwareprodukt dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschläge und Zusicherungen in Bezug auf das Softwareprodukt oder andere von dieser EULA abgedeckte Themen. Soweit die Bedingungen von KURMI-Richtlinien oder Programmen für Support-Services den Bedingungen dieser EULA widersprechen, haben die Bedingungen dieser EULA Vorrang. Sollte eine Bestimmung dieser EULA von einem zuständigen Gericht als gesetzeswidrig eingestuft werden, wird diese Bestimmung so geändert und ausgelegt, dass die Ziele der ursprünglichen Bestimmung im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang erreicht werden, und die übrigen Bestimmungen der EULA bleiben in Kraft und wirksam.