Bedingungen und Konditionen
1. Begriffsbestimmungen
1.1 KURMI SOFTWARE SUITE
Die Kurmi Software Suite ist eine einheitliche Software-Suite für Provisioning, Selfcare und Kommunikationsdienste, mit der sich Communication-over-IP-Lösungen verwalten lassen.
1.2 KURMI SOFTWARE
Kurmi Software ist das Unternehmen mit dem ausschließlichen Eigentum an den geistigen Eigentumsrechten an den Softwarekomponenten dieser Software-Suite. Diese Eigentumsrechte erstrecken sich nicht auf die von Kurmi Software gelieferte und installierte Open-Source-Software (Software-Tools und Software-Bibliotheken).
1.3 SOFTWARE
Software einschließlich der von Kurmi Software für den KUNDEN bereitgestellten Open-Source-Software in ihrer ursprünglichen Version und späteren Versionen gemäß dem vom KUNDEN gewählten Wartungsdienst.
1.4 KUNDEN
Der KUNDE ist entweder ein UNTERNEHMEN oder ein INTEGRATOR, der Communication over IP-Lösungen für „UNTERNEHMEN“ entwickelt und einsetzt.
1,5 BESTELLUNG/VERTRAG
Jeder Auftrag, den der KUNDE unter Bezugnahme auf ein von Kurmi Software unterbreitetes Angebot erteilt, solange das Angebot noch gültig ist, wird von Kurmi Software angenommen. Das Angebot und diese Bedingungen bilden den Vertrag zwischen den Parteien.
1.6 MERKMALE DER SOFTWARE
Die Merkmale werden in dem Vorschlag dargelegt.
1.7 SOFTWARE-ÜBERTRAGUNGSMODUS
Die Software wird in Form von Objekt- oder nativem Maschinencode geliefert und von einer DOKUMENTATION begleitet.
1.8 DOKUMENTATION
Dokumentation in Papierform oder in elektronischer Form zur SOFTWARE in ihrer ursprünglichen Version und in späteren Versionen entsprechend der vom KUNDEN gewählten Wartungsdienstleistung.
1.9 ANPASSUNG DER SCHNITTSTELLE
Dies bezieht sich auf alle Einstellungen und Anpassungen, die von Kurmi Software auf Wunsch des KUNDEN vorgenommen werden. Der KUNDE bleibt der alleinige Eigentümer der Ergebnisse dieser Anpassung.
1.10 BERICHTIGENDE AKTUALISIERUNGEN
Neue SOFTWARE-Releases zur Behebung von Fehlern in der Vorgängerversion.
1.11 KLEINERE VERSIONEN
Releases, die sowohl verbesserte Funktionen als auch Patches für Probleme enthalten. Bei diesen Versionen ändert sich die Zahl hinter dem Komma; Version 1.1 wird also durch Version 1.2 ersetzt.
1.12 HAUPTVERSIONEN
Neue Editionen der SOFTWARE, die Änderungen in Bezug auf Design, Funktionen und/oder Systemstruktur sowie zusätzliche Funktionen umfassen. Ein Release wird durch eine bestimmte Editionsnummer gekennzeichnet (z. B. Wechsel von 11.0 zu 12.0).
1.13 FEHLER
Störungen oder Defekte, die sich mehr oder weniger störend auf den Betrieb der SOFTWARE auswirken. Störungen werden im Rahmen des Wartungsdienstes behoben.
1.14 VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG
Die „VORAUSSETZUNGEN“ beziehen sich auf die im Vorschlag genannten Hardware- und Softwarekonfigurationen sowie auf deren Umgebungs- und Nutzungsbedingungen.
Diese Konfigurationen umfassen die entsprechenden Serviceplattformen, die für die Einführung der Kurmi Software Suite erforderlich sind.
1.15 APP
Agence pour la Protection des Programmes (Agentur für Programmschutz). Diese Organisation ist aus zwei Gründen Inhaber der Quellcodes der SOFTWARE: um die geistigen Eigentumsrechte der Autoren der SOFTWARE zu schützen und um dem KUNDEN den Zugang zum Quellcode zu ermöglichen, falls Kurmi Software seinen Verpflichtungen nicht nachkommt (siehe 2.1.9). Kurmi Software verpflichtet sich, jedes MAJOR RELEASE der SOFTWARE mit der APP zu hinterlegen.
1.16 LOKALISIERTE VERSIONEN
Sofern im Angebot nicht anders angegeben, handelt es sich bei der Softwareversion, die Gegenstand dieses Vertrags ist, um die französische Version. Kurmi Software entwickelt derzeit Versionen für verschiedene andere Länder. Der KUNDE kann ein Nutzungsrecht für die von ihm benötigten Länderversionen erwerben, die von Kurmi Software entwickelt werden. Es wird jedoch klargestellt, dass nichts in diesem Vertrag Kurmi Software oder die Autoren dazu verpflichtet, die SOFTWARE anzupassen oder weiterzuentwickeln, um besonderen Bedürfnissen, Rechtssystemen oder Ländern gerecht zu werden.
2. Bedingungen für die Lizenzvergabe
2.1 UMFANG DER DURCH DIE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTE
2.1.1
Kurmi Software gewährt dem KUNDEN eine Betriebslizenz für die SOFTWARE. Diese LIZENZ wird dem KUNDEN auf unbegrenzte Zeit gewährt. Der Preis dieser LIZENZ kann in einen festen Betrag und einen variablen Anteil aufgeteilt werden, der von der Anzahl der in der Datenbank angegebenen Erweiterungen abhängt. Außer im Falle einer bestimmten Konfiguration für mehrere Server ist diese LIZENZ für die Nutzung auf einem einzigen bestimmten Server bestimmt, auf dem die SOFTWARE installiert ist. Dieser in der Entwurfsphase identifizierte Server wird in der Datenbank von Kurmi Software registriert; nur dieser Server darf zur Verwaltung der Implementierung der SOFTWARE und der Datenbank verwendet werden. Der KUNDE ist verpflichtet, jede Änderung des Servers vorher schriftlich mitzuteilen, wobei der Empfang von Kurmi Software bestätigt werden muss.
Die ursprüngliche Anzahl der in der Datenbank angemeldeten Erweiterungen wird im Vorschlag genannt. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass die SOFTWARE mit „Lizenzmanagement“-Prüfschlüsseln versehen ist, die verhindern, dass sie für mehr als die bestellte Anzahl von Erweiterungen verwendet werden kann.
Kurmi Software behält sich das Recht vor, Audits durchzuführen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags zu gewährleisten.
Diese Audits können einmal pro Jahr stattfinden und werden von Kurmi Software finanziert, es sei denn, sie ergeben, dass der KUNDE die oben genannten Verpflichtungen nicht erfüllt. In diesem Fall ist der KUNDE nicht nur zur sofortigen Zahlung der geschuldeten Lizenzen verpflichtet, sondern auch zur Erstattung der gesamten Kosten, die Kurmi Software durch die Durchführung dieser Audits entstanden sind, wobei sich Kurmi Software die Möglichkeit vorbehält, sich auf die Bestimmungen über die Nichterfüllung einer wesentlichen Vertragspflicht zu berufen.
2.1.2
Die SOFTWARE wird in Form von Objektcode bereitgestellt.
2.1.3
Diese nicht ausschließliche, zeitlich unbegrenzte LIZENZ ist personenbezogen: Zu jedem Zeitpunkt gibt es nur einen LIZENZINHABER, der auch der einzige Inhaber der Kopie des Objektcodes ist, die gemäß diesem Vertrag weitergegeben wird, sowie aller nachfolgenden Kopien, die gemäß den nachstehenden Bedingungen erstellt werden.
2.1.4
Dem KUNDEN ist es gestattet, zwei Kopien der SOFTWARE und ihrer DOKUMENTATION als Sicherungskopien, zur Durchführung von Tests oder zu Archivierungszwecken zu erstellen. Der Urheberrechtsvermerk muss auf jedem Exemplar und jeder gespeicherten Kopie so wiedergegeben werden, dass der KUNDE in der Lage ist, sein Vorhandensein in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags zu begründen.
2.1.5
Alle Kopien der SOFTWARE, in welcher Form auch immer, einschließlich Teilkopien und alle anderen von Kurmi Software zur Verfügung gestellten Materialien, die die SOFTWARE betreffen, sind das ausschließliche geistige Eigentum von Kurmi Software (mit Ausnahme der in 1.2 genannten Open Source Software).
2.1.6
Dem KUNDEN ist es nicht gestattet (a) übersetzen (b) die SOFTWARE zu verändern oder einem Dritten dies zu gestatten.
2.1.7
Der KUNDE verpflichtet sich, die in der SOFTWARE integrierten Sicherheitsmaßnahmen nicht außer Kraft zu setzen oder dies zu versuchen.
2.1.8
Der KUNDE verpflichtet sich außerdem, kein Reverse Engineering durchzuführen, die SOFTWARE nicht zu dekompilieren oder zu disassemblieren und auch nicht zu versuchen, dies zu tun oder einem Dritten zu erlauben, dies zu tun.
2.1.9
Der KUNDE kann in folgenden Ausnahmefällen Zugang zum Quellcode erhalten: nachdem er detailliert nachgewiesen hat, dass Kurmi Software oder ihre Rechtsnachfolger es versäumt haben, kritische oder schwerwiegende Fehler zu beheben oder die SOFTWARE an neue Versionen des Betriebssystems anzupassen. In diesem Fall erhält der KUNDE Zugang zum Quellcode ausschließlich zu den oben genannten Zwecken, die er in seinem Antrag an die Agence pour la Protection des Programmes dargelegt hat; gemäß deren Bestimmungen wird die Schiedsstelle angerufen, um die Gültigkeit dieses Antrags zu prüfen.
Die APP wird nur die betreffenden Teile der SOFTWARE an den KUNDEN weitergeben. Der KUNDE, der vorübergehend im Besitz der Quellcodes der SOFTWARE ist, stellt sicher, dass deren Nutzung ausschließlich den in seinem Antrag definierten Bedürfnissen vorbehalten ist, und behandelt den Quellcode als vertrauliches Dokument, das den unter 5.1 genannten Bestimmungen unterliegt.
2.2 GARANTIE, ZUSICHERUNG UND BESCHRÄNKUNGEN
Die folgenden GARANTIE-Zusicherungen und -Beschränkungen stellen die Gesamtheit der geltenden Bestimmungen in diesem Bereich dar. Die von Kurmi Software gewährte GARANTIE ist wie folgt:
2.2.1
Garantie in Bezug auf das SOFTWARE-Speichermedium (CD-ROMs usw.)
Für drei Monate nach der Lieferung: Ersatz von möglicherweise defekten Speichergeräten, sofern diese vom KUNDEN verpackt und auf eigene Kosten an Kurmi Software zurückgeschickt werden, wobei Kurmi Software die Kosten für die Rücksendung des neuen Speichergeräts an den KUNDEN trägt.
2.2.2
Garantie der Konformität
Kurmi Software garantiert dem KUNDEN, dass die SOFTWARE den in dem dem Angebot beigefügten Dokument „Funktionsbeschreibung“ dargestellten Merkmalen entspricht.
2.2.3
Gewährleistung eines unterbrechungsfreien Betriebs
2.2.3.1
Kurmi Software gewährleistet, dass die SOFTWARE im Wesentlichen frei von Fehlern ist, die von Kurmi Software unter Betriebsbedingungen, die den NUTZUNGSVORAUSSETZUNGEN entsprechen, reproduziert werden können; Kurmi Software gewährleistet jedoch nicht, dass der KUNDE die SOFTWARE ununterbrochen nutzen kann, ohne auf Fehler zu stoßen, die jedem Softwareprodukt naturgemäß eigen sind.
2.2.3.2
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf SOFTWARE, die in irgendeiner Weise modifiziert wurde, es sei denn, der Autor dieser Modifikationen ist Kurmi Software; sie erstreckt sich nicht auf Probleme, die sich aus der Verwendung anderer Software ergeben, die mit SOFTWARE verwendet wird, die NICHT VON Kurmi Software bereitgestellt wurde, oder aus einer Fehlfunktion oder einer Veränderung der Betriebseigenschaften eines Computers oder eines Betriebssystems, das vom KUNDEN mit der SOFTWARE verbunden wurde.
2.2.4
Gewährleistung für die Rechte am geistigen Eigentum Dritter.
Kurmi Software gewährleistet, dass die eingeräumten Nutzungsrechte an der SOFTWARE und ihrer Dokumentation sowie die von Kurmi Software für den KUNDEN erbrachten Leistungen keine vertraglichen Vereinbarungen oder Schutzrechte Dritter verletzen.
2.2.4.1
Kurmi Software verpflichtet sich, den KUNDEN gegen jeden Anspruch zu verteidigen und ihm alle Kosten und/oder Schäden und Zinsen zu ersetzen, die aufgrund eines solchen Anspruchs gegen den KUNDEN entstanden sind, wenn es sich (1) um eine Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts handelt; (2) die SOFTWARE in der dem KUNDEN zur Verfügung gestellten Form betrifft; (3) der KUNDE Kurmi Software unverzüglich schriftlich benachrichtigt und damit beauftragt: (1) es sich um die Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums handelt; (2) es sich um die SOFTWARE in der dem KUNDEN zur Verfügung gestellten Form handelt; (3) der KUNDE Kurmi Software unverzüglich schriftlich benachrichtigt und Kurmi Software mit der ausschließlichen Verteidigung und den Verhandlungen im Hinblick auf einen Vergleich oder eine Kompromisslösung mit dem Dritten betraut und (4) der KUNDE Kurmi Software jede für die Abwehr des Anspruchs erforderliche Unterstützung gewährt.
2.2.4.2
Wenn die von einem Dritten wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemachten Ansprüche erfolgreich sind, akzeptiert der KUNDE, dass Kurmi Software auf eigene Kosten tätig werden kann, (i) die SOFTWARE oder Teile der SOFTWARE zu ändern oder zu ersetzen, je nachdem, welche Lösung vorteilhafter ist, oder (ii) dem KUNDEN das Recht zu verschaffen, die SOFTWARE weiterhin zu nutzen. Ist keine dieser Möglichkeiten nach Auffassung von Kurmi Software zumutbar, hat der KUNDE auf Verlangen von Kurmi Software die SOFTWARE an Kurmi Software zurückzugeben, die ihm die Kosten der LIZENZ erstattet.
2.2.4.3
Die oben genannten Verpflichtungen gelten nicht für Gerichtsverfahren, die auf der Verletzung oder angeblichen Verletzung von Patenten oder Urheberrechten beruhen, die sich aus der kombinierten Nutzung der SOFTWARE und ihrer DOKUMENTATION ganz oder teilweise mit nicht von Kurmi Software bereitgestellten Elementen ergeben.
2.2.4.4
Es wird festgelegt, dass der KUNDENINTEGRATOR für alle Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden allein haftet.
3. Ausrollbedingungen
Die Einführung erfordert die Beteiligung und Mitarbeit des KUNDEN. Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, die materiellen und personellen Ressourcen seines Unternehmens bereitzustellen, die für die Projektleitung, die Teilnahme an Tests, die Schulung des Personals, die Bereitstellung von Ausrüstung oder die Durchführung von Arbeiten erforderlich sind.
Die Einführung der Kurmi Software Suite umfasst vier systematische Phasen: Voraussetzungen und Umsetzung des Projekts, Audit, Installation und Schulung, wie im Vorschlag beschrieben. Ein fünfter Dienst mit der Bezeichnung „Personalisierung“ ist fakultativ. Alle diese eng miteinander verbundenen Dienstleistungen werden zu den im Vorschlag genannten Bedingungen und den nachstehenden zusätzlichen Bedingungen erbracht.
3.1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
3.1.1 Spezifikationen
Vom KUNDEN zur Verfügung gestelltes Dokument, in dem die gewünschten Funktionen beschrieben sind, einschließlich aller notwendigen Informationen sowie der dem KUNDEN gehörenden Dateien, die für die Anpassungsleistung erforderlich sind; der KUNDE garantiert, dass er alle geistigen Eigentumsrechte an den an Kurmi Software weitergegebenen Marken, Logos, Tönen, Bildern usw. besitzt oder die Zustimmung ihres Eigentümers erhalten hat.
3.1.2 Spezifikationen für die Anpassung
Das Lastenheft gilt als in Bearbeitung, bis Kurmi Software ein Dokument mit dem Titel SPEZIFIKATIONSSPEZIFIKATION erstellt, das neben dem endgültigen Lastenheft auch den Arbeitsplan, die Kosten der Gesamtleistung und die finanziellen Phasen enthält.
In diesem Preis sind alle mit dieser Dienstleistung verbundenen Kosten enthalten.
In diesem Dokument wird auch der Festpreis für einen Servicetag sowie für die Reise- und Übernachtungskosten festgelegt, die für den professionellen Service durch die Mitarbeiter von Kurmi Software anfallen, falls auf Veranlassung des KUNDEN oder auf Wunsch des KUNDEN nicht im Paket enthaltene Leistungen erbracht werden müssen.
3.1.3 Arbeit
Dies bezieht sich auf Arbeiten in jeglicher Form, einschließlich eventueller Programme im Objekt- und Quellcode, die speziell für das Projekt von Kurmi Software durchgeführt wurden.
3.2 ZEITPLAN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PROJEKTS
Die allgemeinen und spezifischen Fristen für jede Art von Dienstleistung sind im Angebot angegeben; Kurmi Software stellt das erforderliche Fachwissen in Bezug auf Professionalität und Personal zur Verfügung; die Einhaltung der Fristen hängt auch stark von der Mitwirkung des KUNDEN ab; daher sind diese Zeitpläne nur als Richtlinien zu betrachten.
3.3 BACKUPS
Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, alle notwendigen Maßnahmen gegen die Risiken des Verlusts oder Unfalls in Bezug auf Programme, Daten und/oder Dateien, die er Kurmi Software anvertraut, zu ergreifen und daher die entsprechenden notwendigen Sicherungen vorzunehmen. Der KUNDE kann Kurmi Software in keinem Fall für Schäden an den vorgenannten Programmen, Daten oder Dateien haftbar machen.
3.4 GARANTIE FÜR ANPASSUNGSARBEITEN
Die Entwicklungen fallen in einen komplexen Bereich der Informationstechnologie; es ist nicht möglich, Tests durchzuführen, die alle möglichen Verwendungszwecke abdecken. Kurmi Software übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass der durch Anpassungsarbeiten entstandene Code fehlerfrei ist.
3.4.1
Kurmi Software verpflichtet sich, während eines Zeitraums von zwei Monaten nach Erhalt und spätestens drei Monate nach dem Lieferdatum alle Anstrengungen zu unternehmen, um Mängel auf eigene Kosten zu beheben, und zwar mit allen Mitteln, die Kurmi Software als nützlich erachtet, und zwar so schnell wie möglich ab dem Zeitpunkt, zu dem der KUNDE Kurmi Software schriftlich über das Bestehen eines solchen Mangels informiert hat (ausführlicher Bericht). Diese Garantie erstreckt sich nicht auf eine Nutzung, die nicht mit der Dokumentation übereinstimmt, oder auf Änderungen, die der KUNDE an der SOFTWARE oder am Code aufgrund von Anpassungsarbeiten vornimmt. Diese Garantie schließt alle anderen Garantien aus.
3.4.2
Nach Ablauf dieser Garantiezeit wird der mit Kurmi Software abgeschlossene Wartungsvertrag die vorgenannten spezifischen Entwicklungen beinhalten. Im Abschnitt „Preise“ des Vorschlags sind die Kosten für diese Wartung aufgeführt.
3.5 EIGENTUM AN DEN ERGEBNISSEN DER ANPASSUNGSARBEITEN
Dieses Eigentum betrifft sowohl die Dokumentation, die Verfahren und Algorithmen als auch die Programme. Diese gehören dem KUNDEN, wobei Kurmi Software der alleinige Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an den Werkzeugen von Kurmi Software bleibt, die für die Ausführung der Arbeiten eingesetzt werden.
4. Wartungs- und Unterstützungsbedingungen
Um alle Wartungs- und Unterstützungsdienste in Anspruch nehmen zu können, muss der KUNDE zuvor die unten aufgeführten Wartungsdienste abonniert haben.
4.1 DIENSTLEISTUNGEN
Kurmi Software bietet dem KUNDEN Wartungs- und Unterstützungsdienste sowie professionelle Dienste auf Anfrage. Diese Dienstleistungen sind in dem Vorschlag beschrieben.
4.2 VORAUSSETZUNGEN FÜR ALLE DIENSTE
4.2.1 Technische Voraussetzungen
Der KUNDE stellt eine Fernverbindung mit freiem Zugang für Kurmi Software zu jeder Produktions- und/oder Testumgebung bereit, die die Einstellungen und Daten der Produktionsumgebung widerspiegelt. Für den Zugriff auf die Fernverbindung sind ein Computer mit MS Windows und eine Internetverbindung (die ein NAT-Gerät (Network Address Translation) unterstützen kann) erforderlich. Die verfügbare Bitrate des Fernzugangs zum CLIENT muss ausreichend sein, um schnelle Software-Updates zu ermöglichen. Der KUNDE stellt Kurmi Software eine Nutzungslizenz und die Installationspakete für zusätzliche Software oder Hardware zur Verfügung, die für die Fernverbindung mit seinem Netz erforderlich sind.
Der KUNDE stellt Kurmi Software alle Informationen zur Verfügung, die für die Lösung eines Problems erforderlich sind, einschließlich der Konfigurationsdateien für andere Geräte und der Benutzerdatenbank.
Der KUNDE stellt sicher, dass die technischen Eigenschaften der Serviceplattform mit den Nutzungsvoraussetzungen und Empfehlungen von Kurmi Software übereinstimmen.
Der KUNDE verpflichtet sich, die SOFTWARE in Übereinstimmung mit ihrer Dokumentation und dem Stand der Technik zu nutzen.
Jede Anfrage muss ausreichende Informationen enthalten, die es Kurmi Software ermöglichen, den beschriebenen Vorfall auf den eigenen Maschinen oder auf den Testmaschinen des KUNDEN nachzustellen.
4.2.2 Sicherheitsvoraussetzungen
Die Softwarelösung von Kurmi Software verfügt über interne Sicherheitsvorrichtungen. Der KUNDE ist dafür verantwortlich, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Serviceplattform gegen mögliche Angriffe zu gewährleisten. Der KUNDE ist dafür verantwortlich, die globale Architektur zu definieren, in der die SOFTWARE installiert wird, und dabei die potenziellen Risiken von Raubkopien zu berücksichtigen und die notwendigen Präventivmaßnahmen zu ergreifen.
Der KUNDE sollte sich vergewissern, dass das Betriebssystem und die Softwarepakete dieses Betriebssystems keine Sicherheitslücken aufweisen, und sollte sie gegebenenfalls aktualisieren. Kurmi Software kann in keinem Fall für böswillige Handlungen haftbar gemacht werden, die auf den vom KUNDEN genutzten Plattformen vorgenommen werden.
4.2.3 Administrative und finanzielle Voraussetzungen
Zahlung der Wartungsgebühren, die zu Beginn des Vertrages in voller Höhe in Rechnung gestellt werden;
Benennung von zwei (2) Mitarbeitern des KUNDEN als technische Hauptansprechpartner für technische Fragen.
Alle Anfragen an das technische Support-Center von Kurmi Software sind an einen dieser beiden (2) Vertreter zu richten.
4.3 KORRIGIERENDE UND VERBESSERNDE WARTUNG
4.3.1 Zweck
Das Ziel der korrektiven Instandhaltung ist die Behebung von Mängeln.
Ein „Fehler“ ist eine vom KUNDEN oder von Kurmi Software festgestellte Fehlfunktion der SOFTWARE, die den normalen Betrieb der SOFTWARE verhindert.
Jeder Fehler wird vom KUNDEN (vom KUNDEN festgestellter Fehler) oder von Kurmi Software (von Kurmi Software festgestellter Fehler ohne Serviceanfrage) auf seine Kritikalität hin bewertet.
Die Fehler werden in drei Stufen eingeteilt: kritisch, schwerwiegend und geringfügig.
Die Methode zur Behebung von Programmierfehlern wird von Kurmi Software bestimmt und kann unter anderem einen Patch, eine Nutzungsbeschränkung, eine Umgehung des Programmierfehlers, ein Update oder ein Service Pack umfassen.
Das Abonnement des Korrektur- und Erweiterungswartungsdienstes ermöglicht den Zugriff auf die letzte von Kurmi Software veröffentlichte Version des Kerns der Kurmi Software Suite und den Zugriff auf die letzte Version der Konnektoren, die im Projekt des KUNDEN eingesetzt werden und im Konnektorenportfolio der Kurmi Software Suite verfügbar sind.
4.3.2 Verfügbarkeit der Dienste
Dieser Service steht Ihnen während der normalen Arbeitszeiten von Kurmi Software (9 bis 18 Uhr französischer Zeit) an fünf (5) Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) zur Verfügung, ausgenommen an Feiertagen.
4.3.3 Zugang zum Dienst
Das Support-Center von Kurmi Software ist über ein Webportal zugänglich. Die Verbindungskennungen werden von Kurmi Software nach der Installationsphase zur Verfügung gestellt.
Der KUNDE muss etwaige Störungen direkt an die im Internet verfügbare Kurmi-Softwarebasis zur Erfassung von Störungen melden.
Sollte dies nicht möglich sein, kann der Fehler per E-Mail gemeldet werden. Die Fehlermeldung muss so viele Informationen enthalten, dass Kurmi Software den Fehler auf den eigenen Maschinen nachstellen kann.
Kurmi Software verpflichtet sich, alle vom KUNDEN gemeldeten Störungen und Serviceanfragen zu dokumentieren. Diese Aufzeichnung enthält das Datum und die Uhrzeit der Meldung sowie die von Kurmi Software oder dem KUNDEN ergriffenen Empfehlungen oder Abhilfemaßnahmen.
4.3.4 Bearbeitung von Fehlern
Fehler werden je nach ihrer Kritikalität in drei Typen eingeteilt:
Kritischer Fehler:
Fehler ohne mögliche „Abhilfe“, der systematisch den korrekten Ablauf des Produktionsprozesses verhindert;
Schwerwiegender Fehler:
Störung, die nur eine begrenzte Auswirkung auf die Qualität des Produktionsdienstes hat oder einige kleinere Vorgänge betrifft;
Kleiner Fehler:
Minimale Beeinträchtigung der Dienstqualität.
Jede Fehlerebene wird von Kurmi Software unterschiedlich behandelt, wobei der Prozess zur Behandlung eines jeden Fehlers, unabhängig von der Art der Kritikalität, systematisch je nach Ebene durchgeführt wird:
Kurmi Software bietet nur Wartung der Stufe 3 an.
Der Integrator oder das Unternehmen ist für die Bereitstellung der Stufen 1 und 2 verantwortlich.
STUFE 1
Bearbeitung von Anrufen von Benutzern der Kurmi Software Suite
STUFE 2
Bearbeitung und Behebung von Fehlern durch das Unternehmen oder den Integrator
STUFE 3
Bearbeitung und Behebung von Fehlern durch Kurmi Software
Beschreibung des Dienstleistungsverfahrens
Durchgeführt von | Aufgaben, die unabhängig von der Kritikalität des Fehlers auszuführen sind |
---|---|
KUNDENUNTERNEHMEN ODER KUNDENINTEGRATOR EBENE 1 |
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KUNDENUNTERNEHMEN ODER KUNDENINTEGRATOR STUFE 2 |
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KURMI SOFTWARE STUFE 3 |
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4.3.5 Die Verpflichtungen von Kurmi Software zur Fehlerbehebung
4.3.5.1 Kritischer Fehler
Die Störung wird innerhalb von vier Stunden nach Eingang der Störungsmeldung behoben und analysiert.
Sobald die Ursache des Problems von Kurmi Software identifiziert und dem KUNDEN mitgeteilt wurde, stellt Kurmi Software innerhalb eines Arbeitstages einen Patch oder eine Umgehungslösung bereit.
Bei größeren Schwierigkeiten bei der Lösung eines Problems kann der KUNDE auf Verlangen von Kurmi Software zusätzliche Zeit gewähren.
4.3.5.2 Schwerwiegender Fehler
Kurmi Software verpflichtet sich, innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang der Fehlermeldung einen Patch oder eine Umgehungslösung für den Fehler bereitzustellen.
4.3.5.3 Geringfügiger Fehler
Kurmi Software verpflichtet sich, innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der Fehlermeldung einen Patch oder eine Umgehungslösung mit einer Klassifizierung des Fehlers bereitzustellen.
Wenn ein Fehler behoben ist, informiert Kurmi Software den KUNDEN und führt die Installation der Patches durch, sofern der KUNDE eine Remote-Verbindung zu dem Server herstellt, auf dem die Kurmi Software Suite installiert ist.
4.3.6 Ausschlüsse
Die in diesem Vertrag vereinbarten Wartungsleistungen umfassen die Installation von Patches, sofern der KUNDE eine Fernverbindung zum Server herstellt.
Sie umfassen keine Dienstleistungen im Zusammenhang mit:
Fehler, die durch Produkte von Drittanbietern verursacht werden;
Fehler, die sich aus Anpassungsarbeiten ergeben, die nicht im Angebot enthalten sind;
Jede Dienstleistung, die aufgrund der Verwendung der SOFTWARE erforderlich ist, die nicht mit der Dokumentation übereinstimmt;
Störungen aufgrund von Problemen, die nicht auf einen Fehler in der Kurmi Software Suite zurückzuführen sind.
Ebenso ist die Installation einer neuen Softwareversion nicht in den Wartungsdiensten enthalten, sondern wird durch ein spezielles Dienstleistungsangebot abgedeckt.
4.3.7 Professionelle Dienstleistungen auf Anfrage
„PROFESSIONELLE DIENSTLEISTUNGEN AUF ANFRAGE“ beschreibt Dienstleistungen, die nicht durch den Vertrag abgedeckt sind. Diese Leistungen können vom KUNDEN im Rahmen eines Wartungsdienstes angefordert worden sein, obwohl sie nicht unter den Vertrag fallen, oder sie können auf Initiative des KUNDEN außerhalb eines Wartungsdienstes angefordert werden. Kurmi Software stellt dem KUNDEN diese Leistungen auf der Grundlage des Zeitaufwands gemäß den im Angebot festgelegten Bedingungen in Rechnung.
Professionelle Dienstleistungen auf Anfrage werden nur erbracht, wenn der KUNDE zuvor einen Wartungsdienst abonniert hat.
4.3.8 Laufzeit und Erneuerung
Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein (1) Jahr ab dem Datum seines Inkrafttretens. Sie tritt mit dem Tag der Abnahme der Anlage in Kraft. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen unter Einhaltung einer Frist von sechzig (60) Tagen vor Ablauf der aktuellen Geltungsdauer ihre Absicht mit, den Vertrag nicht zu verlängern.
4.3.9 Verfügbarkeit und Lebenszyklus des technischen Supports für die aktuelle Version der Kurmi Software Suite
Kurmi Software versichert dem KUNDEN die Verfügbarkeit des technischen Supports zu den oben genannten Bedingungen sowie zu den Bedingungen der nachfolgend aufgeführten Produktlebenszyklusbedingungen:
Wenn dem Kurmi-Support zu einem Datum Ti ein Vorfall gemeldet wird, der die Version des Produkts betrifft, für die die entsprechende Nx-Version zu einem Zeitpunkt Tr offiziell freigegeben wurde (siehe Tabelle für die Freigabe im nächsten Kapitel), dann hängt die Auflösung der Verpflichtungen von (Ti – Tr) ab:
Ti – Tr < 12 Monate
PHASE 1
Kurmi Software verpflichtet sich, dem KUNDEN Analysen, Fehlerkorrekturen, Wartungsversionen oder Umgehungen für alle Arten von Fehlern (kleinere, größere, blockierende) zur Verfügung zu stellen,
12 Monate < Ti – Tr < 24 Monate
PHASE 2
Kurmi Software verpflichtet sich, dem KUNDEN ausschließlich Fehlerkorrekturen, Wartungsreleases, Workarounds für blockierende Fehler und bereits identifizierte verfügbare Korrekturen, Wartungsreleases und Workarounds zur Verfügung zu stellen.
24 Monate < Ti – Tr < 36 Monate
PHASE 3
Kurmi Software verpflichtet sich, dem KUNDEN eine Fehleranalyse zur Verfügung zu stellen und nur identifizierte Fehlerkorrekturen, Wartungsversionen oder Umgehungslösungen bereitzustellen,
Ti – Tr > 36 Monate
Die aktuelle Version wird als nicht mehr unterstützt angesehen und Kurmi Software bietet dem KUNDEN diesen Service nicht mehr an, da die Version als nicht mehr aktuell angesehen wird.
Die gleichen Meilensteine werden der Version N.X und den zugehörigen Nebenversionen N.X.x zugeordnet.
Die Meilensteine für das Ende des Supports für jede bestehende Version sind im Dokument DRC058 Kurmi Software Releases Life Cycle aufgeführt.
Die Verfügbarkeit dieses Dienstes ist gewährleistet, wenn der KUNDE mindestens einen Wartungsdienst für die betreffende Version abonniert hat. Ist dies nicht der Fall, so muss der KUNDE die Updates seiner Version der SOFTWARE vor Abschluss des Wartungsvertrages erwerben.
Wenn sich der abonnierte Dienst als nicht verfügbar erweist, kann der KUNDE unter den unter 2.1.9 genannten Bedingungen auf die Verwendung von Quellcodes zurückgreifen.
4.3.10 Kosten
Kurmi Software erstattet dem KUNDEN alle im Rahmen des Wartungsvertrages angefallenen und von Kurmi Software bezahlten Reise- und Lebenshaltungskosten, sofern der KUNDE den Besuch beantragt hat und dieser zur Durchführung der betreffenden Leistungen nicht erforderlich war. Kurmi Software wird bei der Beantragung der Rückerstattung eine detaillierte Begründung für diese Kosten liefern.
5. Gemeinsame Bestimmungen
5.1 PRIVATE UND VERTRAULICHE INFORMATIONEN
Der Begriff „vertrauliche Informationen“ bezieht sich unter anderem auf Ideen, Verfahren, Computerprogramme (Quell- oder Objektcode), Formeln, Fachwissen, Marketingpläne, Prognosen, neue Produkte, unveröffentlichte Finanzberichte, Budgets, Preise, Kosten, Kundenlisten, Wettbewerbsinformationen und Strategien.
Der hier verwendete Begriff „vertrauliche Informationen“ schließt jegliche Informationen oder andere Informationen in greifbarer Form aus: (a) die sich bereits im Besitz des KUNDEN oder von Kurmi Software, ihrer Tochtergesellschaften, ihrer Mitarbeiter oder Vertreter befinden, ohne vorherige Einschränkungen; (b) unabhängig von Kurmi Software oder dem KUNDEN, seinen Tochtergesellschaften, Mitarbeitern oder Vertretern entwickelt wurden; (c) vom KUNDEN oder von Kurmi Software an die Öffentlichkeit weitergegeben werden; oder (d) vom KUNDEN oder von Kurmi Software, seinen Tochtergesellschaften, Mitarbeitern oder Beauftragten ohne Einschränkungen für Dritte zur Verfügung gestellt werden.
Der KUNDE und Kurmi Software vereinbaren: (a) vertrauliche Informationen an niemanden weiterzugeben, mit Ausnahme von Tochtergesellschaften, Angestellten und Beauftragten, die diese Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, in Übereinstimmung mit den geltenden Einschränkungen; (b) diese Informationen je nach ihrer strategischen (Quellcode) oder kommerziellen Bedeutung mit dem angemessenen Maß an Vorsicht und zumindest gemäß den Bestimmungen zum Schutz ihrer eigenen Informationen, die nicht zur Kenntnisnahme durch Dritte bestimmt sind, zu behandeln.
Die oben genannten Verpflichtungen gelten für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung dieses Verhältnisses, gleichgültig aus welchem Grund: Kündigung, Ablauf oder Aufhebung des Vertrags.
Ohne gegenteilige Mitteilung darf Kurmi Software den Namen und das Logo des KUNDEN in einer Liste von Geschäftsreferenzen für die interne oder externe Kommunikation nennen.
5.2 TRADEMARKS UND NAMENWährend der Laufzeit dieses Vertrages hat der KUNDE das nicht ausschließliche, nicht abtretbare und nicht übertragbare Recht, öffentlich darauf hinzuweisen, dass er die SOFTWARE von Kurmi Software nutzt. KURMI SOFTWARE kann auch öffentlich auf den KUNDEN in seinem
Kommunikation.
Der KUNDE verpflichtet sich, die Warenzeichen und Handelsnamen von Kurmi Software sowie die Eigentumsvermerke, Kennzeichen oder Warenzeichen von Kurmi Software, die auf jeder Kopie der SOFTWARE und ihrer Dokumentation erscheinen, nicht zu verändern, zu löschen oder zu verbergen.
Dem KUNDEN steht es frei, auf den Bildschirmen oder Terminals der Nutzer die Marken, Handelsnamen und Urheberrechtsvermerke von Kurmi Software zu hinterlassen oder seine eigene Marke zu verwenden.
5.3 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Mit Ausnahme von Körperverletzungen oder Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder arglistige Täuschung zurückzuführen sind, ist die Haftung von Kurmi Software auf unmittelbare Schäden beschränkt und ihre kumulative Haftung wird den Betrag nicht überschreiten:
- In Bezug auf den Lizenzvertrag und die Implementierung der Lösung: auf den kumulierten Betrag, der von Kurmi Software in Rechnung gestellt und vom KUNDEN für die Implementierungsleistungen und die Betriebslizenz in der Betriebsphase bezahlt wurde;
- In Bezug auf die Wartung: auf den jährlichen Wert des Wartungsvertrags, der von Kurmi Software in Rechnung gestellt und vom KUNDEN bezahlt wird.
Kurmi Software haftet nicht für indirekte Schäden (einschließlich Betriebsverluste, Datenverluste, Kundenverluste oder ähnliche Einnahmeausfälle). Kurmi Software hat Versicherungen zur Deckung seiner zivilrechtlichen und beruflichen Haftung abgeschlossen.
DIE KUMULATIVE HAFTUNG EINER PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI AUS DIESEM VERTRAG FÜR DIREKTE SCHÄDEN ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL EINEN BETRAG, DER EINHUNDERTDREISSIG PROZENT DER VOM LIZENZNEHMER AN KURMI SOFTWARE GEZAHLTEN GEBÜHREN AUS DIESEM VERTRAG ENTSPRICHT.
5.4 ZAHLUNGSFRISTEN
Die Zahlungsfristen sind in dem Vorschlag angegeben. Bei Nichtbezahlung einer Rechnung zum Fälligkeitsdatum ist Kurmi Software berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von zwölf Prozent (12 %) pro Jahr oder dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zu ihrer vollständigen Begleichung zu berechnen, ohne dass dies andere Maßnahmen ausschließt, zu denen Kurmi Software berechtigt ist, nämlich die Aussetzung ihrer Verpflichtungen oder die Beendigung des Vertrags.
Abweichend von Artikel 1153 des französischen Zivilgesetzbuches ist für die Verhängung von Säumniszuschlägen keine Formalität erforderlich.
5.5 PREISÜBERPRÜFUNG
Nach dem ersten Vertragsjahr werden die Preise für die Dienstleistungen jährlich auf der Grundlage der folgenden Formel überprüft: P1 = P0 x (S1/ S0):
- P1 = überprüfter Preis,
- P0 = zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung festgelegter Preis,
- S1 = letzter SYNTEC-Index, der am Tag der Preisüberprüfung veröffentlicht wurde,
- S0 = SYNTEC-Index, der zum Zeitpunkt des Verkaufsangebots veröffentlicht wurde.
5.6 HÖHERE GEWALT
gelten als Fälle höherer Gewalt und berechtigen daher die Partei, die sich darauf beruft, ihre Verpflichtungen auszusetzen, solange sie eintreten, unkontrollierbare, unvorhersehbare und von außen kommende Ereignisse wie Generalstreiks, Brände, Überschwemmungen, starke Winde, Explosionen, Blitzschlag, Stürme und andere Ereignisse ähnlicher Art, die sich der Kontrolle der betreffenden Partei entziehen und ihre Tätigkeit beeinträchtigen.
5.7 BEENDIGUNG WEGEN NICHTERFÜLLUNG ODER BESONDERER UMSTÄNDE
Dieser Vertrag kann von der einen oder anderen Partei jederzeit ganz oder teilweise gekündigt werden, wenn die andere Partei dies wünscht:
- eine seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt und, falls es möglich ist, Abhilfe zu schaffen, dies nicht innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen nach Erhalt einer förmlichen Aufforderung durch die Partei, die sich auf die Nichterfüllung beruft, tut, in der diese Nichterfüllung im Einzelnen dargelegt und die säumige Partei aufgefordert wird, Abhilfe zu schaffen; oder
- den fälligen Betrag nicht bezahlt, wobei der Zahlungsverzug dreißig (30) Kalendertage nach Erhalt einer förmlichen Aufforderung unverändert bleibt; oder
- freiwilligen oder erzwungenen Maßnahmen unterliegt, wie z. B. Auflösung, freiwillige oder gerichtliche Liquidation, gerichtlicher Vergleich oder Bestellung eines Verwalters, und dass diese Situation zu einem Ungleichgewicht in den Vertragsbeziehungen führt.
Wird der geltend gemachte Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist behoben, wird die Kündigung am Tag des Eingangs der Kündigungsmitteilung bei der säumigen Partei wirksam.
5.8 FOLGEN EINER KÜNDIGUNG
Die Beendigung dieses Vertrags, aus welchem Grund auch immer, entbindet keine der Parteien von ihrer Haftung für Handlungen oder Unterlassungen, die vor der Beendigung entstanden sind, oder für Verpflichtungen, die sich aus den Wirkungen nach der Beendigung des Vertrags ergeben.
Im Falle einer Kündigung aufgrund eigenen Verschuldens ist der KUNDE verpflichtet: (a) jegliche Nutzung der SOFTWARE innerhalb von 60 Tagen einzustellen; (b) die gesamte in seinem Besitz befindliche SOFTWARE und DOKUMENTATION unverzüglich an Kurmi Software zurückzugeben.
5.9 ABWERBEVERBOT FÜR PERSONAL
Die Parteien stellen weder direkt noch über einen Vermittler ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei einen Mitarbeiter der anderen Partei ein, selbst wenn dies auf Initiative des Mitarbeiters geschieht. Diese Klausel gilt für zwei Jahre nach Abnahme der Lösung.
5.10 ÄNDERUNGEN UND VERZICHTE
Die Nichtausübung eines Rechts durch eine Partei, gleichgültig ob unverzüglich oder nicht, stellt keinen stillschweigenden Verzicht auf das betreffende Recht dar; ebenso wenig stellt die teilweise Ausübung eines Rechts einen Verzicht auf einen anderen Teil des Rechts oder auf die Gesamtheit aller anderen Rechte dar.
5.11 UNTERZEICHNER – NOTIFIKATIONEN
Alle Mitteilungen oder Ersuchen von erheblicher Bedeutung, die eine Partei der anderen Partei übermitteln möchte, müssen schriftlich erfolgen und per normaler Post, per Eilboten oder per Einschreiben (für alle Angelegenheiten, die das Recht auf Vertragsbeendigung betreffen) oder per Fax mit einer Kopie per normaler Post, per Eilboten oder per Einschreiben an den Empfänger unter der nachstehend angegebenen Adresse gesandt werden.
Alle Mitteilungen oder Ersuchen gelten als an dem Tag abgesandt, an dem sie tatsächlich beim Empfänger eingegangen sind, wie auf der entsprechenden Empfangsbestätigung vermerkt.
5.12 ABTRETUNG ODER ÜBERTRAGUNG
Keine der Parteien darf diesen Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen. Diese Zustimmung, die nicht ohne triftigen Grund zurückgehalten werden darf, kann von der vorherigen Erfüllung einer bestimmten Verpflichtung oder von der Leistung rechtmäßiger Garantien abhängen.
5.13 RÜCKSTELLUNGEN MIT EINER BESTIMMTEN LAUFZEIT
Die Bestimmungen 2.1.9, 2.2.4, 5.1 und 5.7 dieses Vertrags bleiben bei Ablauf, Kündigung oder Aufhebung des Vertrags in Kraft.
5.14 ANWENDBARE RECHTSVORSCHRIFTEN
Dieser Vertrag unterliegt der französischen Gesetzgebung.
5.15 ÜBERTRAGUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT
Die Parteien vereinbaren die Zuständigkeit für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag dem Handelsgericht in Paris zu übertragen.
5.16 JÄHRLICHE VERTRAGSÜBERPRÜFUNG
Kurmi Software wird zusammen mit dem KUNDEN eine jährliche Überprüfung der Erfüllung des Wartungsvertrags und ganz allgemein aller Geschäftsbeziehungen zwischen Kurmi Software und dem KUNDEN durchführen, um deren Erfüllung zum Vorteil der beiden Vertragsparteien zu verbessern.
5.17 LEBENSZYKLUS DES VERKAUFS VON KURMI SOFTWARE SUITE RELEASE
Der Verkaufszyklus für jede Version der Kurmi Software Suite hat eine Dauer von achtzehn (18) Monaten (ausgenommen Wartungsversionen, die nicht in den Verkaufszyklus einbezogen werden). Nach Ablauf dieser Zeitspanne hat jede Version der Kurmi Software Suite den End-of-Sales-Meilenstein erreicht und kann nicht mehr erworben werden.
5.18 VERTRAGSUNTERLAGEN
Die Erteilung der Lizenz, die Einführungsdienste und die Wartungsdienste unterliegen ausdrücklich diesen GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, die zusammen mit dem Angebot die vollständige und einzige Vereinbarung zwischen den Parteien darstellen und somit den Vertrag bilden.